Allgemeine Geschäftsbedingungen von Sandra Wilde und Nils Stauch GbR, Treffpunkt Draußen
Stand: 01.08.2022
§1 Allgemein
1.1 Nachstehende „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) gelten für alle bei der Sandra Wilde und Nils Stauch GbR, Treffpunkt Draußen, im Folgenden Treffpunkt Draußen genannt, gebuchten Kurse, Veranstaltungen, Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners widerspricht der Auftragnehmer hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, diese AGB Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten AGB bearbeitet.
1.2 Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht Treffpunkt Draußen darauf aufmerksam, dass die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
1.3 Treffpunkt Draußen stellt Ihnen die angebotenen Dienstleistungen auf der Grundlage der AGB zur Verfügung. Wenn Sie die Dienstleistung von Treffpunkt Draußen nutzen bzw. Treffpunkt Draußen einen Auftrag erteilen, erkennen Sie die Geltung dieser AGB an.
§2 Anmeldung, Teilnahme- und Zahlungsbedingungen
2.1.Für alle auf der Homepage unter der Rubrik „Veranstaltungen und Kurse“ in den entsprechenden Buchungsformularen gebuchten Veranstaltungen von Treffpunkt Draußen, im Folgenden als Wochenendkurse bezeichnet, wird die Anmeldung mit der Anmeldebestätigung durch Treffpunkt Draußen gültig. Der Teilnahmeplatz ist erst nach Überweisung einer Anzahlung (50 €) gemäß Rechnung binnen 7 Tagen nach Rechnungserhalt gesichert. Der volle Kursbeitrag ist spätestens 14 Tage vor Kursbeginn fällig. Bei Buchungen, die ab 14 Tage vor der Veranstaltung eingehen, ist der volle Rechnungsbetrag sofort fällig.
2.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, füllt der Auftraggeber zur Buchung eines Team- und Gruppenevents ein entsprechendes Buchungsformular aus und lässt dieses Treffpunkt Draußen zukommen. Auf diese Buchung hin wird Treffpunkt Draußen die Gültigkeit der Buchung durch das Zusenden einer entsprechenden Rechnung bestätigen. Eine Anzahlung von 20% des Rechnungsbetrages wird binnen 7 Tagen nach Zusendung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde . Reisekosten und Spesen werden – wenn notwendig und nach Absprache mit dem Kunden – nach Aufwand abgerechnet. Der volle Rechnungsbetrag ist spätestens 14 Tage nach Durchführung der Veranstaltung fällig.
§3 Stornobedingungen
3.1 Teilnehmende an den Wochenendkursen können bis 29 Tage vor Beginn einer Veranstaltung gegen volle Rückerstattung der Kursgebühr von dieser zurücktreten. Ab 28 bis 8 Tage vorher behält der Veranstalter die geleistete Anzahlung ein. Bei einer Absage 7-3 Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt eine Rückzahlung von 50% der Veranstaltungsgebühr. Danach erfolgt keine Rückzahlung mehr. Es steht den Teilnehmenden jedoch frei ohne zusätzliche Kosten eine Ersatzperson zur Teilnahme an der Veranstaltung zu nominieren.
3.2 Wird die Durchführung eines Gruppen- und Teamevents ganz oder teilweise vereitelt, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder durch den Auftraggeber storniert, so trägt der Aufraggeber alle Kosten die bis zum Zeitpunkt der Stornierung angefallen sind, oder durch die Stornierung entstehen. Der Auftraggeber trägt das Wetterrisiko. Bei Stornierung ab 14 Tage vor Veranstaltung entfällt zusätzlich eine Stornierungsgebühr von 20% des gesamten Rechnungsbetrages für die Veranstaltung an. Bei Stornierung ab 24 h vor dem Event oder im Falle eines No-Shows entfällt der volle Rechnungsbetrag.
§4 Umbuchungswünsche
4.1.Eine Umbuchung auf einen anderen Wochenendkurs ist grundsätzlich bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn auf Anfrage möglich. Teilnehmende müssen dabei eine etwaige Preisdifferenz zwischen den Veranstaltungen an den Veranstalter entrichten. Bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn fallen bei Umbuchung keine zusätzlichen Gebühren an, bei einer Umbuchung 8-3 Tage vor Veranstaltung fällt eine Umbuchungsgebühr in Höhe der Anzahlung (50€) an.
4.2. Eine Umbuchung auf einen anderen Tag zur Durchführung eines Gruppen- und Teamevents ist auf Anfrage möglich. Im Falle einer Umbuchung hat der Aufraggeber alle Kosten, die bis zum Zeitpunkt der Umbuchung bereits angefallen sind, oder durch die Umbuchung entstehen, zu tragen. Bei Umbuchungen ab 14 Tagen vor Veranstaltung fällt überdies eine Umbuchungsgebühr von 20% des ursprünglichen Rechnungsbetrages an.
§5 Gutscheine
Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Sie sind nicht personengebunden und damit übertragbar. Eine Auszahlung oder Teilauszahlung des Gutscheinbetrages ist ausgeschlossen.
§6 Absage von Veranstaltungen und höhere Gewalt
Es steht dem Veranstalter frei bis einen Tag vor Veranstaltungsbeginn aus wichtigen Gründen die Veranstaltung abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind dabei: Bei den Wochenendkursen wurde die Mindesteilnehmerzahl von 5 Personen nicht erreicht; die Durchführung der Veranstaltung ist dem Veranstalter wirtschaftlich nicht zumutbar; höhere Gewalt; Wetterbedingungen machen die Durchführung der Veranstaltung zu gefährlich oder unmöglich; ausbleiben der Zahlung durch den Gast; Erkrankung der Kursleiter. Die Teilnehmenden werden in diesem Fall per Email und/oder Telefon informiert. In diesem Fall wird sich Treffpunkt Draußen bemühen einen alternativen Termin zur Durchführung der Veranstaltung anzubieten. Ist dies nicht möglich oder vom Teilnehmenden nicht gewünscht, erfolgt die Ausstellung eines Wertgutscheines über die volle Kursgebühr. Auf Anfrage erfolgt alternativ eine Rückerstattung der Kursgebühr. Bedingt ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Krankheit bei einem oder mehreren Teilnehmenden eine Abweichung vom geplanten Veranstaltungsverlauf, so haben Erste Hilfe, ärztliche Versorgung und Bergung Vorrang vor dem geplanten Ablauf der Veranstaltung.
§7 Ausschluss von Teilnehmern durch den Veranstalter
Teilnehmer, die durch ihr äußeres Erscheinen und/ oder durch Äußerungen rassistisches, sexistisches, Völker verachtendes oder faschistisches/ extremistisches Gedankengut propagieren, werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Dies gilt auch für Teilnehmer, welche die Veranstaltung in anderer Art und Weise zu stören versuchen oder sich bewusst fahrlässig verhalten. In diesem Falle besteht für den die Störung verursachenden Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Leistungen. Auch für die übrigen Kursteilnehmer besteht bei solcherart Störungen kein Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Leistungen. Der verursachende Teilnehmer muss mit einer Anzeige durch Treffpunt Draußen rechnen. Ferner ist insbesondere die Mitführung und Benutzung von Waffen untersagt. Bei Zuwiderhandlungen kann der Ausschluss von der Veranstaltung erfolgen.
§8 Bildrechte
Sämtliche Rechte für jegliche Nutzung und Veröffentlichung von Bild- und Tonmaterial, das vom Veranstalter während der Veranstaltung produziert wird (Fotos, Videos, Tonmitschnitte), werden vom Teilnehmer auf den Veranstalter übertragen. Produziertes Material darf vom Veranstalter ohne jede zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung zur Illustration und zu Werbezwecken publiziert und verwendet werden. Gleichzeitig werden vom Teilnehmer alle Nutzungsrechte, einschließlich Nachdruck und Weitergabe an dem aufgrund dieser Vereinbarung zustande gekommenen Bild- und Tonmaterial, ohne zeitliche Beschränkung an den Veranstalter übertragen. Sämtliche Ansprüche des Teilnehmers sind abgegolten.
§9 Abweichende Veranstaltungsinhalte
Inhaltliche Grundlage für unsere Veranstaltungen sind die jeweiligen Beschreibungen auf unserer Website. Wir bemühen uns diese stets aktuell zu halten. Einzelne Veranstaltungsinhalte können im Detail vom Angebot auf der Website abweichen und den aktuellen Gegebenheiten und Wetterbedingungen vor Ort angepasst werden. Die Entscheidung darüber obliegt dem Kursleiter.
§10 Aufsichtspflicht
Bei minderjährigen Teilnehmern übernehmen die Erziehungsberechtigten bzw. der von den Erziehungsberechtigten autorisierte Betreuer der Gruppe, Schulklasse o. ä. die volle Aufsichts- und Haftungspflicht. Bei allen Kinderveranstaltungen ohne Begleitung einer autorisierten Aufsicht obliegt Treffpunkt Draußen die allgemeine Aufsichtspflicht.
§11 Sonstiges
Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr! Der Teilnehmer muss bei der Teilnahme in gesundheitlich guter Verfassung sein und es wird ausdrücklich empfohlen, einen wirksamen Tetanus- und Zeckenimpfschutz zu besitzen. Besondere Erkrankungen oder Beeinträchtigungen (Herz- /Kreislauferkrankungen, Allergien etc.) sind dem Veranstalter vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Aufgrund des ständigen Aufenthalts im Freien und der naturnahen Erfahrung entspricht die Zubereitung von Nahrung und Getränken nicht immer den gewohnten hygienischen Verhältnissen. Rabattansprüche werden nicht automatisch gewährt, sondern sind im Anmeldeprozess durch den Teilnehmenden anzumelden. Stellt der Veranstalter auf Anfrage Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung, die eigentlich vom Teilnehmer mitzubringen wären (Schlafsack bei Übernachtungen o.ä.), erfolgt dies gegen eine im Einzelfall zu verhandelnde Leihgebühr.
§12 Erfüllungsort - Rechtswahl - Gerichtsstand
Erfüllungsort- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz des Unternehmens Treffpunkt Draußen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr ist anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung durch beide Vertragsparteien zu ersetzen, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.